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Aktuelle Verkehrsinformationen und Hilfen bei extremen winterlichen Wetterverhältnissen

Folgende grundsätzliche Hinweise sollen Ihnen bei einem extremen Wintereinbruch hilfreich sein. Vor allem in den Morgenstunden herrschen auf vielen Straßen durch Glätte und Schneefall teilweise chaotische Verhältnisse, die oft zur Folge haben, dass die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr nur noch eingeschränkt funktioniert. Natürlich stellt sich für Sie in einer solchen Situation die Frage, ob und wann Sie lhr Kind zur Schule schicken sollen.

Das rheinlandpfälzische Schulgesetz und die Schulordnung (§ 31) stellen die Entscheidung darüber in die Verantwortung der Eltern.

Hilfreich bei der Frage, ob die Schulbusse fahren, kann für Sie dabei die lnternetseite „Aktuelle Verkehrsmeldungen bei Eis und Schnee“ des Verkehrsverbunds Region Trier (www.vrt-info.de) sein.

Hier haben alle Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, Beeinträchtigungen sofort einzutragen. Die „,witterungsbedingte Fahrplan-Informationsseite“ ist nur sichtbar, wenn entsprechende Meldungen eingestellt sind. Es erscheint dann auf der Startseite ein Hinweis - per Mausklick wird man zur Information weitergeleitet.

Der VRT weist allerdings darauf hin, dass sich die Bedingungen, ob ein Bus fahren kann oder nicht, schnell ändern können, wenn die Straße z.B. entgegen der Meldung plötzlich doch geräumt wurde. Bei der Entscheidung ob ein Bus fährt oder nicht, gilt auf jeden Fall: Die Sicherheit der Fahrgäste und des Busfahrers gehen vor.

ln einer Anweisung des Bildungsministeriums über den ,,Unterricht bei extrem winterlichen Straßenverhältnissen" gibt es eine Grundsatzentscheidung, die der Landeselternbeirat einstimmig unterstützt hat. Darin heißt es:

"Grundsätzlich findet Unterricht statt. ... Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht ... Unabhängig davon liegt es in der Verantwortung der Eltern, zu entscheiden, ob ihr Kind in extremen Situationen zu Hause bleibt ... Schülern, die aufgrund der Entscheidung ihrer Eltern nicht zur Schule gekommen sind, dürfen daraus keine Nachteile erwachsen ... Lehrer (müssen) entscheiden, ob z. B. angesetzte Klassenarbeiten an einem solchen Tag geschrieben werden können."

Damit ist klar, dass die Schulleitung nicht ohne Weiteres den kompletten Unterricht ausfallen lassen kann. Auch zukünftig wird unsere Schule nur in wetterbedingten Extremfällen (z.B. bei einer Unwetterwarnung, wenn klar ist, dass alle Schulbusse ausfallen) geschlossen.

Sollte eine solche Unwettermeldung die Schulleitung erst so spät erreichen, dass die Schüler nicht mehr informiert werden können, werden wir Sie - wie in der Vergangenheit - mittels der Telefonkette der Klasse in Kenntnis setzen.

Bitte beachten Sie, dass dabei der Letzte in der Telefonkette der Klassenleitung unbedingt den erfolgreichen Durchlauf rückmeldet.

Da unabhängig von der Frage, ob und wie viele Schüler zum Unterricht kommen, die Lehrerinnen und Lehrer in der Schule anwesend sind, weil für sie Dienstpflicht besteht, ist sichergestellt, dass alle Kinder, die zur Schule kommen, auch entsprechend unterrichtet werden.

Wir weisen sie aber darauf hin, dass sie bei witterungsbedingten Busausfällen für den Rücktransport lhres Kindes nach Hause sorgen müssen.

lch hoffe, dass wir im weiteren Verlauf des Winters weitgehend von widrigen Straßenverhältnissen verschont bleiben, so dass der Unterricht geregelt ablaufen kann.

M. Merkes
Schulleiter